Schwerpunkt unserer Kanzlei in Bad Ems bildet seit 2001 die Vertretung von Heimatvertriebenen gegen die Vertreiberstaaten respektive ihre Rechtsnachfolger im Hinblick auf die noch immer andauernden vermögensrechtlichen Folgen der in den ersten Nachkriegsjahren verübten Verbrechen gegen die Menschlichkeit (z.B. Geschädigte der Boden- und Industriereform in der SBZ, Sudetendeutscher, Ostdeutscher). Diese Beschwerden werden gebündelt, wobei aber in jedem Einzelfall die Modalitäten der politischen Verfolgung und der betroffene Grundbesitz präzise dargestellt werden.
Daneben befassen wir uns mit innerstaatlichen Rechtsproblemen, die aus der früheren Zweistaatlichkeit Deutschlands herrühren.
Wir sind bestrebt, für alle Mandanten flexible und individuelle, auf deren konkrete Bedürfnisse und Wünsche ausgerichtete Problemlösungen zu erarbeiten. Wir berücksichtigen dabei insbesondere, ob unsere Mandanten primär an der Restitution ihres Eigentums oder vielmehr an einer Entschädigung für das vorenthaltene Eigentum interessiert sind und erarbeiten insoweit diverse Ansätze der Problemlösung.
Wir besitzen langjährige und spezifische Erfahrungen in folgenden Bereichen:
- Recht der neuen Bundesländer (Restitutionsrecht, Rehabilitierungsrecht),
- Völkerrecht (mit besonderer Ausrichtung auf die Menschenrechte Heimatvertriebener und deren Durchsetzung vor internationalen Gerichten),
- privates Baurecht,
- Insolvenzrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Bankrecht.
Zur Person
Dr. Thomas Gertner
Werdegang
1968:
Abitur am Max-Planck-Gymnasium in Dortmund
1968 bis 1971:
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Commerzbank AG. in Dortmund, anschließend Angestellter in der dortigen Kreditabteilung.
1971 bis 1973:
Soldat auf Zeit, eingesetzt in der Fernmeldetruppe der Bundeswehr, Dienstrang: Hauptmann der Reserve
1973 bis 1974:
Studium an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen
1974 bis 1981:
- Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn, gleichzeitig
- Mitarbeiter der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD), Institut für Datenverarbeitung im Rechtswesen (IDR), Leiter: Prof. Dr. Dr. Herbert Fiedler, dort: Mitverfasser des Abschlussberichts des vom Bundesministerium des Innern beauftragten Projektes Auswirkungen des Datenschutzes.
Erstes Juristisches Staatsexamen mit der Note "vollbefriedigend",
1981 bis 1983:
Referendariat bei dem Landgericht Bonn
1983:
Zweites Juristisches Staatsexamen mit der Note "vollbefriedigend"
1983 bis 1986:
angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Eichele und Ditgen in Koblenz, dort Ausbildung zum Berufungsanwalt
seit 1986:
selbstständiger Rechtsanwalt
seit 1987:
in Koblenz mit Singularzulassung zum Oberlandesgericht Koblenz
1993 bis 1995:
Promotion an der Universität Konstanz zum Thema: "Zivilrechtliche Auswirkungen der Bodenreform in der SBZ bis zur und seit der Herstellung der Einheit Deutschlands", bewertet mit "magna cum laude"
seit 1996:
in der überörtlicher Sozietät Dr. Gertner, Keuenhof und von Maltzahn mit Sitz in Koblenz und Bad Ems
seit 01.01.2002:
nach Wegfall der Singularzulassung beim Oberlandesgericht Koblenz, zunehmende Spezialisierung auf das Recht der neuen Bundesländer und Völkerrecht unter besonderer Ausrichtung der Menschenrechte
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Sprachkenntnisse:
Englisch und Französisch
Hobbys:
Sport (Fitness-Training), Walking, Schwimmen, Wanderungen in der möglichst unberührten Natur, Lesen von interdisziplinärer Fachliteratur (Rechts- und Geschichtswissenschaften)
Veröffentlichungen:
| VIZ 1994, 158 | Zivilrechtliche Ansprüche der Bodenreform-Opfer gegen Bund, Länder und Gemeinden? |
| VIZ 1995, 390 | Die Auswirkungen von Gemeinsamer Erklärung, Art. 41 EinigungsV und Art. 143 III GG auf zivilrechtliche Ansprüche der Bodenreform-Opfer |
| VIZ 1995, 440 | Vereinbarkeit der Bodenreform-Verordnungen mit der Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates vom 20.10.1945 |
| VIZ 1995, 496 | Schutz des redlichen Erwerbers im Zivilrecht |
| ZOV 1996, 330 | Die Bodenreform in der SBZ - Vergangenheitsbewältigung vor den Zivilgerichten? - Formelle Wirksamkeit der jeweiligen Verordnungen |
| VIZ 1996, 397 | Enteignung in der Sowjetischen Besatzungszone - fehlende Legitimation deutscher Behörden für die Enteignungsmaßnahme (f) (Anmerkung zu Urteil des BGH vom 18.04.1996, VIZ 1996, 396) |
| VIZ 2001, 407 | Junkerland in Ulbrichts Hand? - Begründung von Volkseigentum an Bodenreform-Grundstücken? |
| ZOV 2001, 383 | Bodenreformopfer als politisch Verfolgte |
| ZOV 2002, 76 | Vermögensrückgabe nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) |
| ZOV 2003, 298 | Strafrechtliche Rehabilitierung für "Junker und Großgrundbesitzer"? |
| ZOV 2003, 344 | Zum Anwendungsbereich des StrRehaG bei Maßnahmen im Zuge der Bodenreform |
| VIZ 2003, 49 | Rehabilitierung von SBZ-Verfolgten - Ein Problem der korrekten Antragstellung |










